Glossar: Steuer-, Benefit- und HR-Begriffe
Von A wie Auto-Abo bis V wie Verpflegungsmehraufwand.
Lassen Sie sich die Begriffe rund um Mobilitätsbudget und Benefits verständlich von uns erklären.
§ 3 EStG
Der zentrale Paragraph für steuerfreie Einnahmen im deutschen Einkommensteuerrecht, u. a. Grundlage für Kinderbetreuungszuschuss und Gesundheitsförderung.
§ 37b EStG
Ermöglicht Arbeitgebern, Sachzuwendungen bis 10.000 Euro pro Empfänger und Jahr pauschal mit 30 % zu versteuern – etwa für hochwertige Geschenke oder Incentives über die üblichen Freigrenzen hinaus.
Abfindung
Einmalzahlung beim Verlust des Arbeitsplatzes, steuerlich begünstigt über die Fünftelregelung (§ 34 EStG), grundsätzlich sozialversicherungsfrei.
Arbeitgeberanteil
Der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil trägt – meist rund die Hälfte der Gesamtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Arbeitgeberattraktivität
Wie attraktiv ein Unternehmen für Mitarbeitende ist – Gehalt, Benefits, Kultur und Entwicklungsperspektiven zählen dazu.
Arbeitgeberzuschuss
Eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, z. B. zur Krankenversicherung, zu Fahrtkosten oder zur Altersvorsorge – oft bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei
Arbeitslohn
Alle Einnahmen aus dem Dienstverhältnis, ob als Geld oder geldwerter Vorteil – der Oberbegriff, von dem Freigrenzen, Freibeträge und Pauschalversteuerung Ausnahmen bilden.
Auslagen
Ausgaben, die Mitarbeitende privat vorstrecken und die der Arbeitgeber gegen Beleg erstattet – rechtliche Grundlage sind § 670 und § 675 BGB.
Beitragsbemessungsgrenzen
Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden; 2026 bundeseinheitlich 69.750 €/Jahr (KV/PV) bzw. 101.400 €/Jahr (RV/ALV).
Benefits
Alle freiwilligen oder tariflich geregelten Zusatzleistungen, die Arbeitgeber über das reguläre Gehalt hinaus anbieten – von Mobilitätsbudget bis Gesundheitsförderung.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Alle Maßnahmen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Gesundheitsförderung im Unternehmen – die betriebliche Gesundheitsförderung ist als präventiver Teilbereich enthalten.
Betriebsveranstaltung
Bis 110 Euro pro Mitarbeitendem und Veranstaltung steuerfrei, maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr, nach § 19 Abs. 1 EStG.
Bonuszahlung
Eine zusätzliche Vergütung neben dem Grundgehalt, meist als Leistungsprämie, Gewinnbeteiligung oder Signing Bonus – anders als viele Benefits regulär lohnsteuerpflichtig
Cafeteria-System
Ein Vergütungsmodell, bei dem Mitarbeitende aus einem festgelegten Budget selbst wählen, welche Zusatzleistungen sie nutzen möchten – von Essenszuschuss bis Mobilitätsbudget.
Car Allowance
Eine monatliche Pauschale für Mitarbeitende, die dienstliche Fahrten mit dem eigenen statt einem Firmenwagen durchführen.
Corporate Benefits
Mitarbeitervergünstigungen über Partnerprogramme und Einkaufsplattformen, meist rabattbasiert statt steuerlich begünstigt.
siehe auch Benefits und Gehaltsextras
Dienstfahrrad
Ein Leasingmodell, bei dem Mitarbeitende über den Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike leasen – meist per Gehaltsumwandlung finanziert.
eNPS: Employee Net Promoter Score
Eine Ein-Fragen-Kennzahl, die misst, wie wahrscheinlich Mitarbeitende ihren Arbeitgeber weiterempfehlen würden – als schnelles, aber nur ergänzendes Stimmungsbarometer.
Entgelttransparenz
Die Offenlegung von Entgeltstrukturen, um gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit sicherzustellen – seit 2017 gesetzlich geregelt, ab Juni 2026 durch EU-Recht verschärft.
Erholungsbeihilfe
Die Erholungsbeihilfe ist ein Mitarbeiter-Benefit, mit dem Unternehmen einmal im Jahr die Erholung ihrer Mitarbeitenden bezuschussen können. Dafür stehen ihnen mindestens 156,00 Euro zu einem deutlich ermäßigten Steuersatz zur Verfügung.
Erste Tätigkeitsstätte
Die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der eine beschäftigte Person dauerhaft zugeordnet ist; entscheidet über Entfernungspauschale vs. Reisekostenerstattung.
Essenszuschuss
Ein Arbeitgeberzuschuss zu den Mahlzeitkosten der Mitarbeitenden, egal ob in der Kantine oder extern – abzugrenzen vom Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen.
Fachkräftemangel
Ein anhaltendes Missverhältnis zwischen offenen Stellen und qualifizierten Bewerbenden – Treiber des War for Talents.
Fahrtkostenzuschuss
30 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – gilt für Voll- und Teilzeit, Azubis und Minijobber.
Feel Good Management
Eine HR-Funktion, die sich gezielt um das Wohlbefinden der Mitarbeitenden kümmert – von Einarbeitung bis Teamevents.
Firmenfitness
Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Betriebssport, Fitnessstudio-Kooperationen oder Online-Kurse, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden anbieten.
Fitnesszuschuss
Eine Arbeitgeberleistung für sportliche Aktivitäten der Mitarbeitenden – steuerfrei bis 600 Euro jährlich bei zertifizierten Präventionskursen nach §§ 20, 20b SGB V.
Flexible Arbeitszeiten
Arbeitszeitmodelle, bei denen Mitarbeitende Beginn, Ende oder Verteilung selbst mitgestalten – von Gleitzeit bis Vertrauensarbeitszeit.
Freibetrag
Ein Betrag, bis zu dem eine Leistung steuerfrei bleibt; bei Überschreitung ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig (anders als bei der Freigrenze).
Freigrenze
Ein Betrag, bis zu dem eine Leistung steuerfrei bleibt; wird er überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
Gehalt anteilig berechnen
Die Vergütung für einen unvollständigen Abrechnungszeitraum, meist per 30-Tage-Methode: Bruttogehalt ÷ 30 × gearbeitete Kalendertage
Gehaltserhöhung
Eine Erhöhung des Gehalts, meist begründet durch Leistung, Erfahrung, Marktwert oder Inflation – als fester Betrag oder prozentualer Aufschlag, regelmäßig oder anlassbezogen.
Gehaltsumwandlung
Die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen, etwa für Dienstfahrrad oder Auto-Abo.
Generation Z
Die Geburtsjahrgänge ca. 1997–2012 – mit besonderen Erwartungen an Arbeitgeber und Benefits.
Geringfügigkeitsgrenze
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs, seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt statt fest.
Gesundheitsbonus
Ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss bis 600 Euro jährlich für zertifizierte Gesundheitsförderungsmaßnahmen nach § 3 Nr. 34 EStG – z. B. Kurse zu Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung.
Homeoffice-Erstattung
Ein Arbeitgeberbudget für notwendige Homeoffice-Anschaffungen wie IT-Hardware oder Büromöbel – steuerfrei bei überwiegend betrieblichem Interesse, kombinierbar mit der gesetzlichen Homeoffice-Pauschale.
Homeoffice-Pauschale
Der gesetzliche Pauschbetrag für Homeoffice-Tage in der Steuererklärung: 6 Euro pro Tag, max. 210 Tage jährlich – anders als die freiwillige Homeoffice-Erstattung durch den Arbeitgeber.
Inflationsprämie
Eine steuerfreie Sonderzahlung bis 3.000 Euro, mit der Arbeitgeber die Inflation abfedern konnten; die Regelung lief Ende 2024 aus.
Internetpauschale
Ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zu den privaten Internetkosten bis 50 Euro monatlich, pauschal versteuert nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG.
Kindergartenzuschuss
Ein freiwilliger, nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zu den Betreuungskosten nicht-schulpflichtiger Kinder.
Krankengeldzuschuss
Freiwillige Arbeitgeberleistung, die die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoentgelt schließt; sozialversicherungsfrei nur bis 50 € über dem Nettoentgelt.
Kurzarbeit
Vorübergehende Arbeitszeitverkürzung mit Kurzarbeitergeld (60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz), steuerfrei aber mit Progressionsvorbehalt.
Kurzfristige Beschäftigung
Zeitlich befristete, sozialversicherungsfreie Beschäftigung bis max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage, unabhängig vom Verdienst.
Lohn/Gehalt
Lohn wird meist nach Stunden bezahlt und kann schwanken, Gehalt ist ein fester Monatsbetrag – eine Unterscheidung aus dem früheren Arbeiter-Angestellten-Recht.
Lohnabrechnungssystem
Software, die Löhne, Abzüge und Steuern automatisiert berechnet und Mitarbeiterdaten verwaltet – etwa DATEV, Sage, Lexoffice oder Personio.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Bis zu 6 Wochen volles Gehalt bei Krankheit (§ 3 EFZG), teils über die Umlage U1 erstattungsfähig.
Lohnpfändung
Gerichtlich angeordnete Abführung eines Gehaltsanteils an Gläubiger; unpfändbarer Grundbetrag ab Juli 2026: 1.589,99 € monatlich.
Lohnsteuerabzug
Einbehalt der Lohnsteuer vom Bruttogehalt auf Basis der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Lohnsteuerbescheinigung
Jährliche Zusammenfassung von Bruttolohn, Lohnsteuer und SV-Beiträgen, die Arbeitgeber bis Ende Februar elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Lohnsteuerjahresausgleich
Ausgleich zu viel gezahlter Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, Pflicht ab 10 Beschäftigten, spätestens mit der Februar-Abrechnung.
Mehrfachbeschäftigung
Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig; Nebenbeschäftigungen laufen meist über Steuerklasse VI, mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.
Midijob / Übergangsbereich
Beschäftigung zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich (2026) mit reduzierten, gleitenden Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.
Minijob
Geringfügig entlohnte Beschäftigung bis 603 € monatlich (2026), grundsätzlich sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmende.
Mitarbeiter werben Mitarbeiter
Ein Empfehlungsprogramm, bei dem bestehende Mitarbeitende neue Kolleg:innen werben und dafür eine Prämie erhalten.
Mitarbeiterzufriedenheit
Das persönliche Empfinden von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitsumfeld, gemessen als Abgleich zwischen Erwartung und tatsächlicher Erfahrung.
Mobilitätsbudget
Ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss für berufliche und private Fahrten, den Mitarbeitende flexibel für ÖPNV, Carsharing, Mietwagen oder Taxis einsetzen können.
Mobilitätspauschale
Eine pauschale Monatszahlung des Arbeitgebers, mit der Mitarbeitende frei zwischen Privatwagen, Bahn, Carsharing oder Mietwagen wählen können.
ÖPNV-Zuschuss
Ein Arbeitgeberzuschuss zu Bus- und Bahnfahrten zur Arbeit, meist als Jobticket oder Erstattung – steuerfrei, wenn zusätzlich zum Gehalt gezahlt.
Pay Equity
Das Prinzip gleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit unabhängig von Geschlecht oder Herkunft – geht über Entgelttransparenz hinaus, da Lohnlücken aktiv korrigiert werden müssen.
Rabattfreibetrag
1.080 Euro jährlicher Freibetrag für Personalrabatte auf eigene Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers, bewertet mit 96 % des Endpreises (§ 8 Abs. 3 EStG).
Reisekostenerstattung
Die steuerfreie Erstattung von Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei dienstlichen Reisen.
Remote Work
Der Oberbegriff für ortsunabhängiges Arbeiten ohne festen Büroarbeitsplatz – Homeoffice und mobiles Arbeiten sind Unterformen davon.
Retention Bonus
Eine finanzielle Bindungsprämie, mit der Unternehmen wichtige Mitarbeitende gezielt für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen halten wollen.
Sachbezugswert
Amtlich festgelegte Werte zur steuerlichen Bewertung von Sachbezügen wie Unterkunft und Verpflegung, jährlich neu in der SvEV festgelegt.
Scheinselbständigkeit
Formal selbstständige, tatsächlich abhängige Beschäftigung; bei Feststellung haftet der Auftraggeber bis zu 4 Jahre rückwirkend für Sozialversicherungsbeiträge.
Sozialversicherungsfreiheit
Eine Leistung ist frei von SV-Beiträgen – nicht automatisch dasselbe wie steuerfrei, beide Eigenschaften müssen einzeln geprüft werden
Steuerfreie und steuerbegünstigte Benefits
Der Oberbegriff für Arbeitgeberleistungen, die steuerfrei, pauschal versteuert oder mit Freigrenzen begünstigt sind – von Sachbezug bis Erholungsbeihilfe.
Tankgutschein
Eine Form des Sachbezugs: bis 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, wenn er auf einen festen Betrag begrenzt ist und keine Barauszahlung erlaubt.
Travel Management
Die strategische und operative Steuerung von Geschäftsreisen im Unternehmen – von Reiserichtlinien über Kostenkontrolle bis zur Sicherheit der Reisenden.
Übernachtungspauschale
Steuerfreier Pauschbetrag für Hotelübernachtungen auf Dienstreisen: 20 € pro Nacht im Inland (2026), ohne Belegpflicht.
Urlaubsabgeltung
Auszahlung von nicht genommenem Resturlaub bei Austritt, berechnet aus dem 13-Wochen-Durchschnittsverdienst und voll sozialversicherungspflichtig.
Urlaubsrückstellungen
Bilanzielle Rückstellung für nicht genommenen Urlaub, Passivierungspflicht nach § 249 Abs. 1 HGB.
Vermögenswirksame Leistungen
Freiwillige Arbeitgeberzahlungen in gesetzlich festgelegte Anlageformen wie Bausparvertrag oder Fondssparplan, die den langfristigen Vermögensaufbau der Mitarbeitenden fördern.
Verpflegungsmehraufwand
Die Pauschale, mit der Arbeitgeber Mehrkosten für Essen und Trinken auf Dienstreisen steuerfrei erstatten können (14–28 Euro/Tag, Stand 2025).
War for Talents
Der zunehmende Wettbewerb von Unternehmen um qualifizierte Fachkräfte, verstärkt durch demografischen Wandel und Fachkräftemangel – erfordert Employer Branding und attraktive Benefits.
Weihnachtsgeld
Eine freiwillige Sonderzahlung zum Jahresende, die anders als viele Benefits voll steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Werkstudentenvertrag
Beschäftigung von Studierenden mit SV-Befreiung in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange die 20-Stunden-Regel eingehalten wird.
Zusätzlichkeitskriterium
Die Voraussetzung, dass ein steuerbegünstigter Benefit echt zusätzlich zum Gehalt kommt – nicht als Lohnkürzung oder Ersatz für eine Gehaltserhöhung.
