Erholungsbeihilfe
Die Erholungsbeihilfe ist ein Mitarbeiter-Benefit, mit dem Unternehmen einmal im Jahr die Erholung ihrer Mitarbeitenden bezuschussen können. Dafür stehen ihnen mindestens 156,00 Euro zu einem deutlich ermäßigten Steuersatz zur Verfügung.
Jeder Mitarbeiter im Unternehmen kann von der Erholungsbeihilfe profitieren, auch Teilzeitangestellte und Werkstudenten.
- Urlaub und einmalige Aktivitäten
- pro Jahr bis zu 156 € pro Mitarbeiter, 104 € für Ehepartner und 52 € je Kind*
- mit 25% pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei
Die Erholungsmaßnahmen finden Sie im § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG.
* Rechenbeispiel: Bei einer vierköpfigen Familie ergeben sich so 364 Euro Erholungsbeihilfe im Jahr.
Nicht zu verwechseln ist die Erholungsbeihilfe mit dem Urlaubsgeld, einer anderen Form der freiwilligen Sonderzahlung vom Arbeitgeber.