Erholungsbeihilfe
Was ist die Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe ist ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss zu Erholungsmaßnahmen wie Urlaub, Wellness oder Kuraufenthalten. Arbeitgeber können bis zu 156 Euro pro Jahr für Mitarbeitende, 104 Euro für den Ehe- oder Lebenspartner und 52 Euro pro Kind gewähren – pauschal versteuert mit 25 % nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG. Für Mitarbeitende ist die Leistung dadurch vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung ist ein zeitlicher Zusammenhang zur Erholungsmaßnahme (drei Monate vor oder nach der Nutzung) sowie ein Beleg-Nachweis.
Abgrenzung zum Urlaubsgeld: Anders als die Erholungsbeihilfe ist Urlaubsgeld ein tariflicher oder vertraglicher Anspruch und wird regulär versteuert.
