Freibetrag

Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, bis zu dem eine Leistung steuerfrei bleibt. Wird der Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig – der Rest bleibt in jedem Fall steuerfrei. Ein Beispiel ist der 600-Euro-Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG): Kostet die Maßnahme 650 Euro, sind nur 50 Euro steuerpflichtig.

Abgrenzung zur Freigrenze: Bei einer Freigrenze wird bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil – zum Beispiel bei der 50-Euro-Sachbezugsgrenze. Freibetrag und Freigrenze werden deshalb häufig verwechselt, wirken sich steuerlich aber sehr unterschiedlich aus.