Kurzfristige Beschäftigung

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein zeitlich befristet und sozialversicherungsfrei – unabhängig von der Verdiensthöhe. Entscheidend ist allein die Dauer, nicht das Entgelt.

Wie lange darf eine kurzfristige Beschäftigung dauern?

Sie darf drei Monate am Stück nicht überschreiten, wenn an mindestens 5 Tagen pro Woche gearbeitet wird – oder alternativ 70 Arbeitstage im Kalenderjahr bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche. Mehrere aufeinanderfolgende kurzfristige Beschäftigungen werden dabei zusammengerechnet.

Wie wird eine kurzfristige Beschäftigung versteuert?

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer nach § 40a EStG pauschal mit 25 Prozent erheben, wenn der Tageslohn 150 Euro nicht übersteigt, die Beschäftigung höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Stundenlohn höchstens 19 Euro beträgt.

Was ändert sich 2026 für Saisonkräfte in der Landwirtschaft?

Ab 2026 dürfen landwirtschaftliche Saisonkräfte 90 Tage oder 15 Wochen statt bisher 70 Tage bzw. drei Monate sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.