LOFINO Homeoffice-Erstattung
Homeoffice-Kosten im Griff durch aufwandsarme Erstattungen
Flexible Kostenerstattung fürs Homeoffice
Mit dem LOFINO Homeoffice-Budget können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein Budget für die Anschaffung von Gegenständen, die zum reibungslosen Arbeiten notwendig sind, zur Verfügung stellen – als monatliches oder einmaliges Budget.
Die Erstattung von Auslagen erfolgt dabei steuerfrei, wenn die Anschaffung im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt. Typische Beispiele sind:
- Bürobedarf und Verbrauchsmaterialien
- IT-Hardware wie Computer oder Mobiltelefon
- Anschaffung von Büromöbeln
Welche Auslagen können erstattet werden?
Diese Kosten im Homeoffice können vom Arbeitgeber erstattet werden:
Büro-Miete (kurzfristig angemietet)
Bürobedarf & Verbrauchsmaterial
IT-Hardware, z.B. Laptop, Mobiltelefon
Software-Lizenzen (Fachspezifisch)
Berufliche Fortbildung
Beiträge für Berufsverbände
...und mehr.
Hier gilt: Ausgaben sind steuerfrei, wenn die Anschaffung überwiegend im betrieblichen Interesse liegt.
Erweiterbar zum All-in-One-Paket
So können Unternehmen ihre Mitarbeitenden finanziell bei der Arbeit im Homeoffice unterstützen.
- Internetpauschale: Zuschuss zu den privaten Internetkosten
- Essenszuschuss: Mittagessen zuhause oder unterwegs
- Mobilitätsbudget: Zuschüsse für den Weg zur Arbeit und die private Mobilität
- Erholungsbeihilfe: Freizeitaktivitäten, um einen Ausgleich zu schaffen
- Gesundheitsbonus: Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bezuschussen
Möglich ist das durch die einfache Kombination der einzelnen LOFINO Benefits. Sprechen Sie uns an.
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