Erstattung von Auslagen im Homeoffice

Auslagen­erstattung für’s Arbeiten von Zuhause.

Erstatten Sie Ihren Mitarbeitenden unkompliziert und steueroptimiert die Kosten, die während der Arbeit im Homeoffice entstehen.

LOFINO Homeoffice-Erstattung

Homeoffice-Kosten im Griff durch aufwandsarme Erstattungen

Flexible Kostenerstattung fürs Homeoffice

Mit dem LOFINO Homeoffice-Budget können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ein Budget für die Anschaffung von Gegenständen, die zum reibungslosen Arbeiten notwendig sind, zur Verfügung stellen – als monatliches oder einmaliges Budget.

Die Erstattung von Auslagen erfolgt dabei steuerfrei, wenn die Anschaffung im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt. Typische Beispiele sind:

  • Bürobedarf und Verbrauchsmaterialien
  • IT-Hardware wie Computer oder Mobiltelefon
  • Anschaffung von Büromöbeln
steuerfreie Auslagenerstattung fürs Homeoffice

Welche Auslagen können erstattet werden?

Diese Kosten im Homeoffice können vom Arbeitgeber erstattet werden:

Büro-Miete (kurzfristig angemietet)

Bürobedarf & Verbrauchs­material

IT-Hardware, z.B. Laptop, Mobiltelefon

Software-Lizenzen (Fachspezifisch)

Berufliche Fortbildung

Beiträge für Berufsverbände

...und mehr.
Hier gilt: Ausgaben sind steuerfrei, wenn die Anschaffung überwiegend im betrieblichen Interesse liegt.

erweiterbar zum flexiblen Homeoffice-Budget mit allen Benefits

Erweiterbar zum All-in-One-Paket

So können Unternehmen ihre Mitarbeitenden finanziell bei der Arbeit im Homeoffice unterstützen.

  • Internetpauschale: Zuschuss zu den privaten Internetkosten
  • Essenszuschuss: Mittagessen zuhause oder unterwegs
  • Mobilitätsbudget: Zuschüsse für den Weg zur Arbeit und die private Mobilität
  • Erholungsbeihilfe: Freizeitaktivitäten, um einen Ausgleich zu schaffen
  • Gesundheitsbonus: Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bezuschussen

Möglich ist das durch die einfache Kombination der einzelnen LOFINO Benefits. Sprechen Sie uns an.

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