Sozialversicherungsfreiheit
Was bedeutet Sozialversicherungsfreiheit?
Sozialversicherungsfreiheit (auch Beitragsfreiheit) bedeutet, dass für eine Arbeitgeberleistung keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung anfallen. Das ist jedoch nicht automatisch dasselbe wie Steuerfreiheit, da beide Eigenschaften an unterschiedlichen Rechtsgrundlagen hängen und einzeln geprüft werden müssen.
Bei den meisten pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen nach § 40 EStG (zum Beispiel Sachbezug, Essenszuschuss oder Erholungsbeihilfe) tritt die Sozialversicherungsfreiheit automatisch mit der Pauschalversteuerung ein (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SvEV). Bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG gilt das nicht pauschal – hier hängt die Sozialversicherungsfreiheit vom Einzelfall ab und sollte im Zweifel mit der Lohnbuchhaltung oder dem Steuerberater geklärt werden.
