Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale, umgangsprachlich Pendlerpauschale genannt, ermöglicht Arbeitnehmenden, ihre Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen. Sie soll die finanzielle Belastung von Berufspendler:innen durch die hohen Kosten für den täglichen Arbeitsweg reduzieren. Arbeitnehmende können einen Teil der Aufwendungen für den Hin- und Rückweg zur Arbeit in ihrer Steuererklärung angeben. Dadurch können sie die Einkommensteuer reduzieren oder eine Steuerrückerstattung erhalten.
Die Pauschale ist gesetzlich in § 9 Abs. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Wichtige Faktoren für die Abrechnung der Fahrtkosten sind die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte) sowie die Anzahl der Arbeitstage.
Begriffsklärung: Viele Begriffe meinen dasselbe.
Egal, wie man sie nennt: Die Fahrtkostenpauschale, Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale ist immer dasselbe.