Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente, in die Mitarbeitende Teile ihres Bruttogehalts oder zusätzliche Arbeitgeberbeiträge einzahlen. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und wird meist über Entgeltumwandlung umgesetzt, wodurch sich für Mitarbeitende und Arbeitgeber steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile ergeben.
Arbeitgeberbeiträge zur bAV sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Für ältere, vor 2005 abgeschlossene Direktversicherungsverträge gilt alternativ die Pauschalierungsoption nach § 40b EStG.
