Gehalt anteilig berechnen
Was bedeutet „Gehalt anteilig berechnen"?
Gehalt anteilig zu berechnen bedeutet, die Vergütung für einen unvollständigen Abrechnungszeitraum zu ermitteln. Dies ist beispielsweise bei Eintritt oder Austritt im Laufe eines Monats, einem Wechsel in Teilzeit oder unbezahltem Urlaub der Fall. Das Ziel besteht darin, dass nur die tatsächlich gearbeitete Zeit vergütet wird.
Wie wird das Gehalt anteilig berechnet? Formel & Beispiel
Am häufigsten kommt die 30-Tage-Methode zum Einsatz, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16.05.2012 (Az. 5 AZR 251/11) als praktikable Standardmethode bestätigt hat: Bruttomonatsgehalt ÷ 30 × gearbeitete Kalendertage.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin mit einem Bruttogehalt von 3.000 € scheidet zum 20. eines Monats aus – sie erhält 3.000 € ÷ 30 × 20 = 2.000 €.
Alternativ rechnen manche Unternehmen mit den tatsächlichen Tagen des Monats (28 bis 31) oder nur mit Arbeitstagen.
Wichtig: Für Ein- und Austritt muss dieselbe Methode gelten.
Wann muss der Arbeitgeber anteilig abrechnen?
Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht den vollen Kalendermonat umfasst, beispielsweise bei Eintritt oder Austritt im Laufe eines Monats, bei einem Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit während des Monats oder bei unbezahltem Urlaub oder Elternzeit ohne Entgeltfortzahlung.
Was gilt für die Sozialversicherung bei anteiligem Gehalt?
Für die Prüfung der Sozialversicherungspflicht wird das Teilmonatsgehalt auf einen vollen Kalendermonat hochgerechnet: Teilgehalt × 30 ÷ gearbeitete Kalendertage. Das ist vor allem relevant, wenn dadurch die Geringfügigkeitsgrenze über- oder unterschritten wird.
Betrifft die anteilige Berechnung auch Sachbezüge und Benefits?
Ja, bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Monats sowie beim Wechsel in Teilzeit sollten Unternehmen prüfen, welche Auswirkungen dies auf geldwerte Vorteile wie den Sachbezug hat, beispielsweise auf die monatliche Freigrenze von 50 Euro.
Details dazu liefert unser Sachbezug-Ratgeber.
