Fragen zur Erholungsbeihilfe
Was ist die steuerfreie Erholungsbeihilfe?
Eine Erholungsbeihilfe bezeichnet die Zuwendungen seitens des Arbeitgebers, die einem Angestellten und seiner Familie speziell für den Erholungsurlaub gewährt werden. Anders ausgedrückt, als Arbeitgeber unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden dabei, sich von ihrer Arbeit zu erholen, sich um ihre Gesundheit und ihre Familien zu kümmern. Diese Unterstützung kann sowohl in Form von Bargeldleistungen als auch in Form von Sachleistungen erfolgen, beispielsweise indem der Arbeitgeber einen Hotelaufenthalt bezahlt.
Wichtig: Bei der Erholungsbeihilfe ist es entscheidend, dass die gewährten Leistungen zweckgebunden sind. Das bedeutet, es muss sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmenden diese tatsächlich für Erholungszwecke verwenden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber entsprechende Regelungen festgelegt.
Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?
In Deutschland gelten folgende jährlichen Obergrenzen für die Erholungsbeihilfe:
Arbeitnehmer:in | 156 Euro pro Kalenderjahr |
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Ehe-/Lebenspartner | 104 Euro pro Kalenderjahr |
pro Kind | 52 Euro pro Kalenderjahr |
Was fällt unter Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe ist zweckgebunden und darf ausschließlich für die Erholung von Mitarbeitenden und ihren Familien genutzt werden. Das Finanzamt fordert entsprechende Belege, um dies zu überprüfen. Mögliche Verwendungszwecke umfassen beispielsweise:
- Reisekosten und Hotelaufenthalte
- Kuren, Massagen und Wellnessbehandlungen
- Ausflüge und Eintrittskarten für Tier- oder Freizeitparks, Schwimmbäder und Thermen
Es gibt keine explizite gesetzliche Definition für zulässige Erholungszwecke. Grundsätzlich werden jedoch alle Aktivitäten vom Finanzamt anerkannt, die im weitesten Sinne der Erholung der Arbeitnehmer:innen dienen.
Wer bekommt Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe kann nicht nur der Arbeitnehmer:in selbst gewährt werden. Der Gesetzgeber ermöglicht es auch, Ehepartner und Kinder einzuschließen. Als Arbeitgeber haben Sie somit die Möglichkeit, die gesamte Familie der Mitarbeitenden finanziell bei ihrem Erholungsurlaub zu unterstützen.
Gibt es die Erholungsbeihilfe auch bei Minijobs?
Auch Minijobbern können Sie Erholungsbeihilfe auszahlen. Dabei gelten die gleichen Obergrenzen wie für Vollzeitbeschäftigte. Die Regeln für Pauschalbesteuerung und Sozialversicherungsabgaben sind identisch: 25 % Pauschalversteuerung und sozialversicherungsfrei. Die Erholungsbeihilfe zählt nicht zum Einkommen und überschreitet daher nicht die Geringfügigkeitsgrenze von Minijobs.
Wann und wie wird die Erholungsbeihilfe ausgezahlt?
Die Erholungsbeihilfe kann pro Haushalt nur einmal jährlich beansprucht werden. Die Erholungsmaßnahme muss innerhalb einer Dreimonatsfrist vorab oder nachträglich angetreten werden. Zusätzlich muss die Erholungsbeihilfe zwingend zusätzlich zum Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Diese Auszahlung kann in bar erfolgen, jedoch sind auch Sachleistungen möglich, beispielsweise durch eine Kooperation zwischen dem Unternehmen und einem Wellness-Hotel.
Welche Regelungen gibt es für die Erholungsbeihilfe?
Die Erholungsbeihilfe unterliegt bestimmten Bedingungen:
- Die Empfänger dürfen sie nur für Erholungszwecke verwenden.
- Es muss eine zeitliche Verbindung zwischen der Bereitstellung der Mittel und einem Erholungsurlaub bestehen.
- Der Arbeitnehmer muss den Erholungsurlaub innerhalb von 3 Monaten vor oder nach der Bereitstellung antreten.
- Wenn der Zeitraum zwischen Bereitstellung und Urlaub länger ist, besteht eine Pflicht zur Erklärung.
- Ein Urlaub zu Hause ist ebenfalls möglich.
Um die Erholungsbeihilfe von Urlaubsgeld zu unterscheiden und die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen, ist es wichtig, diese Kriterien sowie die Zweckgebundenheit einzuhalten.
Das Finanzamt erfordert einen Nachweis für die Auszahlung einer Erholungsbeihilfe. Daher sollten Ihre Mitarbeitenden Belege und Quittungen aufbewahren, die zeigen, wofür sie das Erholungsgeld verwendet haben. Ob es sich um eine Hotelrechnung oder eine Eintrittskarte für das Freibad handelt - all diese Belege sind ausreichend für das Finanzamt. Sie belegen, dass die Mitarbeitenden das Geld tatsächlich für die eigene Erholung verwendet haben.
Wann ist die Erholungsbeihilfe steuerfrei?
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Erholungsbeihilfe steuerfrei ausgezahlt werden. Viele Arbeitgeber wählen dafür die Barauszahlung, die jedoch als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Durch eine pauschale Besteuerung von 25 %, die vom Arbeitgeber übernommen wird, bleibt die Erholungsbeihilfe für Mitarbeitende steuerfrei. Auch die Sozialversicherungsbeiträge entfallen so.
Für Mitarbeitende ist die Beihilfe so steuer- und sozialabgabenfrei und landet "brutto wie netto" auf dem Konto.