Steuerfreie Erholungsbeihilfe 2024

Voraussetzungen, Steuerfreiheit und Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Was ist die steuerfreie Erholungsbeihilfe?

Die Erholungsbeihilfe ist eine Lohnzuwendung, mit der Unternehmen einmal im Jahr die Erholung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezuschussen können. Dafür stehen ihnen mindestens 156,00 Euro zu einem stark ermäßigten Steuersatz zur Verfügung.

Die Erholungsbeihilfe kann von allen Mitarbeitenden des Unternehmens in Anspruch genommen werden, auch von Teilzeitbeschäftigten und Praktikanten.

  • Urlaub und einmalige Aktivitäten
  • bis zu 156 € pro Jahr und Mitarbeiter, 104 € für den Ehepartner und 52 € für jedes Kind
  • pauschal versteuert mit 25 % und sozialversicherungsfrei

Erholungsmaßnahmen sind in § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG geregelt
* Rechenbeispiel: Für eine vierköpfige Familie ergeben sich so 364 Euro Erholungsbeihilfe im Jahr.