Anrufungsauskunft
Die Anrufungsauskunft ist ein Instrument, das es Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglicht, bei konkreten Fragen zur Lohnsteuerpflicht eine kostenlose und verbindliche Auskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einzuholen.
Durch die Anrufungsauskunft können Arbeitgeber Rechtssicherheit bei der Anwendung des Lohnsteuerrechts erlangen und Haftungsrisiken vermeiden. Das Finanzamt prüft den geschilderten Sachverhalt und teilt verbindlich mit, wie die Lohnsteuer im konkreten Fall zutreffend abzuführen ist.
Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerfragen ist in § 42e EStG gesetzlich geregelt.
Die Verwaltungsanweisungen können im BMF-Schreiben vom 12.12.2017, IV C 5 - S 2388/14/10001 nachgelesen werden.