Sachbezug

Was ist ein Sachbezug?

Als Sachbezug bzw. Sachlohn oder geldwerten Vorteil bezeichnet man Leistungen, die Arbeitgeber ihren Angestellten gewähren können und die nicht in Form von Lohn (also Geld) sondern in Form von Sachleistungen oder Waren geleistet werden. Hierzu zählt insbesondere der Bezug von freier Kleidung, Wohnung, Kost und Logis oder die Überlassung von Dienstfahrzeugen.

Sachbezüge sind steuerfrei, wenn sie einen Höchstbetrag von 50 € im Monat nicht überschreiten. Übersteigen sie diesen Höchstbetrag, fallen Lohnsteuer und Sozialversicherung an.

Bei der Besteuerung von Sachbezug und geldwertem Vorteil gelten die allgemeinen Regeln, die auch bei Barlohnzahlungen zur Anwendung kommen. Dabei ist es bei Sachleistungen wichtig, den korrekten Wert zu bestimmen, der für den Lohnsteuerabzug herangezogen wird.

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Richtlinien des BMF (Bundesministeriums für Finanzen) für steuerfreie Sachleistungen: Der Sachbezug von 44 Euro wurde auf 50 Euro angehoben und die Freigrenze für Sachleistungen entsprechend von 44 Euro auf 50 Euro erhöht.

Von einem geldwerten Vorteil spricht man, wenn der Arbeitnehmer üblicherweise (mehr) Geld aufwenden müsste, um dieselbe Leistung zum regulären Endpreis zu erhalten.

Sachbezüge können unterschiedliche Formen annehmen, wie beispielsweise:

  1. Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen: Wenn ein Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug auch für private Zwecke nutzen darf.
  2. Mahlzeiten und Verpflegung: Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung stellt oder Gutscheine für Restaurants ausgibt.
  3. Unterkunft: Wenn dem Arbeitnehmer eine verbilligte oder kostenlose Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt wird.
  4. Diensthandy oder Laptop: Die Bereitstellung von Arbeitsgeräten, die auch privat genutzt werden können.
  5. Auch Vergünstigungen wie Mitarbeiterrabatte oder Geschenke zum Geburtstag oder anderen Jubiläen können Sachbezüge sein.