Werkstudentenvertrag

Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag regelt die Beschäftigung von eingeschriebenen Studierenden neben dem Studium. Er ermöglicht das sogenannte Werkstudentenprivileg: Befreiung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

Was ist die 20-Stunden-Regel?

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudierende maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Studium eindeutig im Vordergrund bleibt. In der vorlesungsfreien Zeit ist auch eine höhere Wochenstundenzahl möglich, ohne das Privileg zu verlieren.

Wann endet das Werkstudentenprivileg?

Nach der 26-Wochen-Regel entfällt die SV-Befreiung, sobald Studierende innerhalb eines Zeitjahrs an mehr als 26 Wochen (182 Kalendertagen) über 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Muss ein Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Ja. Anders als bei Minijobs entfällt beim Werkstudentenvertrag nur die Sozialversicherungspflicht – die Vergütung ist regulär lohnsteuerpflichtig nach der individuellen Steuerklasse.