Midijob / Übergangsbereich

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich) liegt vor, wenn das monatliche Entgelt oberhalb der Minijob-Grenze, aber unterhalb von 2.000 Euro liegt. Beschäftigte zahlen dabei reduzierte, gleitend ansteigende Sozialversicherungsbeiträge statt des vollen Arbeitnehmeranteils.

Wie hoch ist der Übergangsbereich 2026?

2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Die Untergrenze steigt automatisch mit der Minijob-Grenze, die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro fest.

Midijob, Übergangsbereich oder Gleitzone – was ist der Unterschied?

Alle drei Begriffe meinen dasselbe: „Gleitzone" war die Bezeichnung bis 2018. Seit der Reform 2019 heißt es offiziell „Übergangsbereich", „Midijob" ist der umgangssprachliche Begriff dafür.

Was zahlt der Arbeitnehmer im Übergangsbereich?

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bleibt in voller Höhe bestehen, nur der Arbeitnehmeranteil ist reduziert. Er steigt gleitend von einem niedrigen Prozentsatz an der Untergrenze bis zum vollen Beitragssatz bei 2.000 Euro.