Abfindung
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, meist bei Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nicht – sie wird individuell verhandelt oder im Sozialplan geregelt.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Abfindungen zählen als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG und können über die sogenannte Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden: Nur ein Fünftel der Abfindung wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, die daraus resultierende Steuerdifferenz wird anschließend verfünffacht. Das senkt die Steuerlast, weil die Progression abgemildert wird.
Was hat sich 2025 bei der Fünftelregelung geändert?
Seit Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug an. Die steuerliche Entlastung erfolgt seitdem erst über die Steuererklärung – die Regelung selbst bleibt inhaltlich unverändert bestehen.
Fallen auf eine Abfindung Sozialversicherungsbeiträge an?
Nein, echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, da sie kein Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit darstellen.
