Car Allowance

Die Car Allowance, eine PKW-Überlassungspauschale, beschreibt, dass Dienstwagenberechtigte für dienstlich erforderliche Fahrten mit dem Pkw nicht auf einen Dienstwagen oder den Fahrzeugpool des Arbeitgebers zurückgreifen können, sondern diese Fahrt mit dem eigenen Pkw durchführen müssen. Dafür zahlt der Arbeitgeber zum Ausgleich einen monatlichen Betrag für die Finanzierung des privaten PKW.

In der Regel wird die Car Allowance steuerlich wie regulärer Arbeitslohn behandelt, da es sich um eine Geldzahlung ohne besondere Steuerbefreiung handelt. Sie ist somit voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dies unterscheidet sie von der Kilometerpauschale (tatsächlich gefahrene dienstliche Kilometer) oder dem Fahrtkostenzuschuss.