Arbeitslohn
Was ist Arbeitslohn?
Der steuerrechtliche Oberbegriff „Arbeitslohn” umfasst alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmenden aus dem Dienstverhältnis zufließen – unabhängig davon, ob es sich um Geld (Gehalt, Bonuszahlung) oder um geldwerte Vorteile (Sachbezug, Dienstwagen, Dienstfahrrad) handelt. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: Es ist entscheidend, wann die Leistung tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt, nicht wann sie vereinbart wurde.
Arbeitslohn ist grundsätzlich in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die zahlreichen Ausnahmen – Freigrenzen, Freibeträge, Pauschalversteuerung und vollständige Steuerbefreiungen nach § 3 EStG – setzen genau hier an. Sie definieren, welcher Teil des Arbeitslohns ausnahmsweise nicht oder nicht voll versteuert werden muss.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; R 19.1 LStR
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