Mitarbeiterverpflegung

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitenden an jedem Arbeitstag, zum Beispiel zum Mittagessen, einen steuerbegünstigten Zuschuss zu gewähren. Dabei ist der offizielle Wert des Sachbezugs für Mahlzeiten anzusetzen: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt dieser 4,13 Euro pro Mahlzeit. Zu diesem steuerfreien Betrag können Arbeitgeber die Mahlzeiten mit 3,10 Euro pro Tag bezuschussen. Insgesamt können Arbeitnehmer pro Werktag insgesamt 7,23 Euro Verpflegungszuschuss erhalten.

Wird der Betrag vom Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert ist der Essenszuschuss für Mitarbeiter somit steuerfrei und sozialversicherungsfrei.