Beitragsbemessungsgrenzen
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Bruttoverdienst, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Verdienst darüber bleibt beitragsfrei – das gilt getrennt für die einzelnen Versicherungszweige.
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze 2026 bei 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro monatlich), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 Euro im Jahr (8.450 Euro monatlich). Seit 2025 gelten diese Werte bundeseinheitlich – die frühere Unterscheidung zwischen West und Ost ist entfallen.
Warum sind Beitragsbemessungsgrenzen für Benefits relevant?
Sie wirken sich direkt auf die betriebliche Altersvorsorge aus: Die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge für Entgeltumwandlung in der bAV orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
