Reisekostenerstattung

Was ist Reisekostenerstattung?

Die Reisekostenerstattung bezeichnet die steuerfreie Erstattung der tatsächlichen Kosten, die Mitarbeitenden durch eine dienstliche Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu zählen drei Bestandteile:

  • Fahrtkosten (z. B. Bahnticket, Kilometerpauschale bei Nutzung des Privat-Pkws),
  • Übernachtungskosten (Hotelrechnung) und
  • Verpflegungsmehraufwand (feste Pauschalen statt Einzelbelegen).

Grundsätzlich ist für die Steuerfreiheit eine korrekte Nachweisführung erforderlich: Bei Fahrt- und Übernachtungskosten erfolgt der Nachweis per Beleg, beim Verpflegungsmehraufwand über die gesetzlichen Pauschalen.