Reisekostenerstattung
Was ist Reisekostenerstattung?
Die Reisekostenerstattung bezeichnet die steuerfreie Erstattung der tatsächlichen Kosten, die Mitarbeitenden durch eine dienstliche Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu zählen drei Bestandteile:
- Fahrtkosten (z. B. Bahnticket, Kilometerpauschale bei Nutzung des Privat-Pkws),
- Übernachtungskosten (Hotelrechnung) und
- Verpflegungsmehraufwand (feste Pauschalen statt Einzelbelegen).
Grundsätzlich ist für die Steuerfreiheit eine korrekte Nachweisführung erforderlich: Bei Fahrt- und Übernachtungskosten erfolgt der Nachweis per Beleg, beim Verpflegungsmehraufwand über die gesetzlichen Pauschalen.
