Weihnachtsgeld
Definition und Grundlagen:
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die üblicherweise zum Jahresende (November/Dezember) zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt wird.
Rechtsanspruch:
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diese Leistung. Ein Anspruch kann sich allerdings ergeben aus:
- Tarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträgen
- Betrieblicher Übung (bei mindestens dreimaliger vorbehaltloser Zahlung)
Höhe und regionale Unterschiede:
Die Höhe variiert je nach Branche und Region erheblich. In tarifgebundenen Unternehmen beträgt sie meist zwischen 25% und 55% eines Monatsgehalts, in bestimmten Branchen (z.B. Chemie-, Energie- oder Finanzbranche) bis zu einem vollen Monatsgehalt oder mehr. Westdeutsche Beschäftigte erhalten tendenziell höhere Zahlungen als ostdeutsche Arbeitnehmer.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
- Steuern und Sozialabgaben: Das Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig
- Pfändungsschutz: Bis zu einer Höhe von 750 Euro besteht gesetzlicher Pfändungsschutz
- Gleichbehandlung: Arbeitgeber müssen bei der Gewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten
- Kürzungsmöglichkeiten: Bei entsprechender Vereinbarung oder aus wirtschaftlichen Gründen können Kürzungen vorgenommen werden
Auszahlungspraxis:
Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Novembergehalt. Manche Arbeitgeber knüpfen die Zahlung an bestimmte Bedingungen, etwa die ungekündigte Beschäftigung bis zu einem festgelegten Stichtag.