Weihnachtsgeld

Definition und Grundlagen:

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die üblicherweise zum Jahresende (November/Dezember) zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt wird.

Rechtsanspruch:

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diese Leistung. Ein Anspruch kann sich allerdings ergeben aus:

  • Tarifverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen
  • Betrieblicher Übung (bei mindestens dreimaliger vorbehaltloser Zahlung)

Höhe und regionale Unterschiede:

Die Höhe variiert je nach Branche und Region erheblich. In tarifgebundenen Unternehmen beträgt sie meist zwischen 25% und 55% eines Monatsgehalts, in bestimmten Branchen (z.B. Chemie-, Energie- oder Finanzbranche) bis zu einem vollen Monatsgehalt oder mehr. Westdeutsche Beschäftigte erhalten tendenziell höhere Zahlungen als ostdeutsche Arbeitnehmer.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Steuern und Sozialabgaben: Das Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig
  • Pfändungsschutz: Bis zu einer Höhe von 750 Euro besteht gesetzlicher Pfändungsschutz
  • Gleichbehandlung: Arbeitgeber müssen bei der Gewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten
  • Kürzungsmöglichkeiten: Bei entsprechender Vereinbarung oder aus wirtschaftlichen Gründen können Kürzungen vorgenommen werden

Auszahlungspraxis:

Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit dem Novembergehalt. Manche Arbeitgeber knüpfen die Zahlung an bestimmte Bedingungen, etwa die ungekündigte Beschäftigung bis zu einem festgelegten Stichtag.