Fitnesszuschuss
Was ist der Fitnesszuschuss?
Der Fitnesszuschuss ist eine Arbeitgeberleistung für sportliche Aktivitäten der Mitarbeitenden – etwa Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportkurse oder Sportausrüstung. Grundsätzlich ist er steuer- und sozialversicherungspflichtig; steuerfrei wird er meist über zwei Wege: die 50-Euro-Sachbezugsgrenze (§ 8 Abs. 2 EStG) oder den Gesundheitsbonus (§ 3 Nr. 34 EStG) für zertifizierte Präventionskurse.
Ein normales Fitnessstudio-Abo ohne zertifizierten Kurs erfüllt die Gesundheitsbonus-Voraussetzungen in der Regel nicht – hier greift eher die Sachbezugsgrenze, wenn der Anbieter ZAG-konform ist.
