Inflationsprämie

Was ist die Inflationsausgleichsprämie (IAP)?

Die Inflationsprämie ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung, die Arbeitgeber freiwillig an ihre Arbeitnehmer leisten können, um die Auswirkungen der hohen Inflation abzumildern.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Höchstbetrag der Inflationsausgleichsprämie beträgt 3.000 Euro pro Arbeitnehmer und kann in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden. Die Höhe der Leistung kann vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze frei gewählt werden.
  • Die Prämie muss zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt werden und darf keine bereits vereinbarte Lohnerhöhung ersetzen.
  • Die Prämie muss auf der Lohnabrechnung oder der Überweisung eindeutig als "Inflationsausgleichsprämie" oder ähnlich gekennzeichnet sein, um den Zusammenhang mit der Inflation zu verdeutlichen.
  • Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne können die Prämie erhalten, unabhängig von der Art der Beschäftigung, der Arbeitszeit oder des Arbeitsentgelts (z.B. Minijobber, Auszubildende, Kurzarbeiter).
  • Der Inflationszuschlag ist vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 befristet und für Arbeitgeber freiwillig.