Kilometerpauschale

Was ist die Kilometerpauschale bei Dienstreisen?

Nur bei Dienstreisen mit dem privaten PKW, Motorrad, Motorroller, Moped oder Mofa können sich Arbeitnehmende die Fahrtkosten nach § 670 BGB „Aufwendungsersatz” vom Arbeitgeber erstatten lassen.

Die Kilometerpauschale beträgt derzeit

  • Kraftfahrzeug (Pkw): 0,30 €/km
  • Motorrad/Motorroller/Moped/Mofa: 0,20 €/km

Ganz wichtig aber: Es besteht kein Rechtsanspruch auf genau diese Pauschale.

Die Kilometerpauschale wird auch als Fahrtkostenpauschale, Benzinkostenpauschale, Dienstreisekostenpauschale oder umgangssprachlich Kilometergeld (amtlicher Begriff in Österreich) bezeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen der Kilometerpauschale und der Entfernungspauschale?

Die Kilometerpauschale ist nicht zu verwechseln mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt.

Die Kilometerpauschale bezieht sich ausschließlich auf berufliche Fahrten. Die Entfernungspauschale bezieht sich auf den täglichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.