ÖPNV-Zuschuss

Der ÖPNV-Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere für den Weg zur Arbeit, gewähren können.

Der ÖPNV-Zuschuss kann in verschiedenen Formen erfolgen, beispielsweise durch die Finanzierung von Jobtickets oder durch die Bereitstellung eines Budgets, mit dem die angefallenen Fahrtkosten der Mitarbeitenden verrechnet werden. Siehe Mobilitätsbudget und "LOFINO Deutschlandbudget".

Der Zuschuss kann für ein ÖPNV-Jahres- oder Monats-Abo erfolgen oder auch für Einzeltickets.

Steuerliche Aspekte

Wie wirkt sich ein ÖPNV-Zuschuss steuerlich aus?

Aus steuerlicher Sicht ist der Zuschuss in der Regel steuerfrei, sofern er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, damit der Zuschuss steuerfrei bleibt. Dazu gehört, dass die Mitarbeitenden den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) tatsächlich für den Arbeitsweg nutzen. Sofern die Mitarbeitenden das so finanzierte ÖPNV-Monatsticket/-Einzelticket für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwenden, ist die zusätzliche private Nutzung des Tickets steuerlich unschädlich.

Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachleistungen) mindern die beim Arbeitnehmer als Werbungskosten zu berücksichtigende Entfernungspauschale. Sie sind daher vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG). Der Arbeitgeber hat allerdings das Wahlrecht, die steuerfreien Leistungen mit 25 % pauschal zu versteuern. Diese mit 25 % pauschal versteuerte Leistung ist nicht auf die Entfernungspauschale anzurechnen.