Essenszuschuss
Der Essenszuschuss ist ein Arbeitgeberzuschuss zu den Mahlzeitkosten der Mitarbeitenden – nutzbar in der Kantine, im Restaurant oder per Lieferdienst. Ab 2026 sind bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag steuer- und sozialversicherungsfrei: ein steuerfreier Sachbezugswert-Anteil (4,57 Euro) plus ein vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuerter Rest.
Abgrenzung zum Verpflegungsmehraufwand: Der Essenszuschuss gilt für den normalen Arbeitsalltag, der Verpflegungsmehraufwand dagegen nur für Dienstreisen – beide dürfen nicht gleichzeitig für dieselbe Mahlzeit genutzt werden.
