Essenszuschuss

Mit einem Essenszuschuss können Mitarbeitende kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten in der Betriebskantine oder außerhalb des Unternehmens, z. B. in einem Restaurant oder einer fremdgeführten Kantine, erhalten.

Gewährt das Unternehmen seinen Mitarbeitenden für Mahlzeiten außerhalb des Unternehmens einen Essenszuschuss, kann dies in Form einer Essensmarke oder einer Geldzahlung an einen externen Restaurantbetreiber erfolgen.

Früher waren diese Essensmarken meist aus Papier, zunehmend werden aber auch sogenannte „digitale Essensmarken“ verwendet. In der Praxis werden jedoch keine Essensgutscheine im eigentlichen Sinne verwendet, sondern die MItarbeitenden bezahlen ihre Mahlzeiten selbst und erhalten rückwirkend eine Erstattung in Form des Zuschusses.

Abgrenzung zum Verpflegungsmehraufwand

Der Essenszuschuss ist nicht zu verwechseln mit dem Verpflegungsmehraufwand, der einen Ausgleich für erhöhte Verpflegungskosten bei Dienstreisen darstellt. Beide Leistungen dürfen nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum gezahlt werden. Die gesetzliche Regelung sieht ausdrücklich vor, dass bei Auswärtstätigkeiten kein Essenszuschuss gewährt werden darf, da in diesem Fall bereits Anspruch auf die Verpflegungspauschale besteht.

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