Fahrtkostenzuschuss

Unternehmen können ihren Mitarbeitenden für den Weg zur Arbeit einen Fahrtkostenzuschuss gewähren: Hier wird ein Betrag von 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ausgezahlt, egal welches Verkehrsmittel der Mitarbeitende wählt. Allerdings nur an Tagen, an denen die Mitarbeiter*innen tatsächlich am Arbeitsplatz sind.

Der Fahrtkostenzuschuss kommt für alle Angestellten in Vollzeit oder Teilzeit, Auszubildende und Minijobber auf 520-Euro-Basis in Frage.