Compliance

Hinweisgebersystem

Bei LOFINO hat die Einhaltung von Gesetzen , Regeln und internen Vorgaben höchste Priorität. Wir wollen Schaden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden und unseren Geschäftspartnern abwenden. Abweichendes Verhalten möchten wir deshalb frühzeitig erkennen, aufarbeiten und unverzüglich abstellen. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie die Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche schwere Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten legen wir Wert.

Aus diesen Gründen haben wir bei LOFINO eine interne Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unseres Unternehmens eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt. Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben, www.vogel-heinrich.eu. Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie auf der Homepage vogel-heinrich.eu/fuer-hinweisgeber. Dort finden Sie unter vogel-heinrich.eu/unsere-vertragspartner die entsprechenden Kacheln unseres Unternehmens. Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie hier: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html