Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Was ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bis zu sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter – berechnet nach dem Lohnausfallprinzip, also so, als hätte die Person normal gearbeitet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Drei Bedingungen müssen zusammenkommen: Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, kein Selbstverschulden und ein mindestens vier Wochen ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis. Erst danach entsteht der Anspruch.

Was passiert nach den sechs Wochen?

Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, in der Regel rund 70 Prozent des Bruttoentgelts, begrenzt auf 90 Prozent des Nettoentgelts. Viele Arbeitgeber gleichen die Differenz freiwillig über einen Krankengeldzuschuss aus.

Können sich Arbeitgeber die Lohnfortzahlung erstatten lassen?

Ja, über die Umlage U1: Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten zahlen eine monatliche Umlage an die Krankenkassen und erhalten dafür im Krankheitsfall 40 bis 80 Prozent der fortgezahlten Vergütung erstattet.