Kurzarbeit
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betrieblichen Arbeitszeit bei Auftrags- oder Absatzmangel. Die Bundesagentur für Arbeit gleicht den Verdienstausfall teilweise über das Kurzarbeitergeld aus, damit Arbeitgeber Beschäftigte statt zu kündigen vorübergehend halten können.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Es beträgt 60 Prozent der ausgefallenen Nettoentgeltdifferenz, mit Kind im Haushalt 67 Prozent – berechnet nach § 105 SGB III.
Wie wird Kurzarbeitergeld versteuert?
Es wird brutto, also ohne Steuerabzug, ausgezahlt und ist selbst steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen, was im Folgejahr häufig zu einer Steuernachzahlung führt.
Muss man wegen Kurzarbeitergeld eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wer im Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
