Arbeitgeberanteil
Was ist der Arbeitgeberanteil?
Dazu gehören die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber trägt etwa die Hälfte der gesamten Sozialabgaben, der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Beide Anteile zusammen werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers berechnet und vom Arbeitgeber an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt. Diese Beiträge dienen der sozialen Absicherung
in verschiedenen .Der Arbeitgeberanteil zählt zu den Lohnnebenkosten, also den zusätzlichen Personalkosten, die . Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinen Anteil fristgerecht .