Arbeitgeberanteil

Was ist der Arbeitgeberanteil?

Der Arbeitgeberanteil umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer an die Sozialversicherungsträger abführt. Dazu gehören die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber trägt etwa die Hälfte der gesamten Sozialabgaben, der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Beide Anteile zusammen werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers berechnet und vom Arbeitgeber an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt. Diese Beiträge dienen der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers in verschiedenen Lebenssituationen.

Der Arbeitgeberanteil zählt zu den Lohnnebenkosten, also den zusätzlichen Personalkosten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn zu tragen hat. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinen Anteil fristgerecht abzuführen.