Urlaubsrückstellungen
Was sind Urlaubsrückstellungen?
Urlaubsrückstellungen bilden die finanzielle Verpflichtung ab, die durch am Bilanzstichtag noch nicht genommenen Urlaub der Belegschaft entsteht. Nach § 249 Abs. 1 HGB besteht in der Handelsbilanz eine Passivierungspflicht dafür.
Wie werden Urlaubsrückstellungen berechnet?
Die Formel lautet: maßgebliches Urlaubsentgelt ÷ tatsächliche Arbeitstage × offene Urlaubstage. Beispiel: 267.550 Euro Gesamtentgelt bei 5 Mitarbeitenden ÷ 250 Arbeitstage × 35 offene Urlaubstage (kumuliert) = 7.491 Euro Rückstellung.
Gibt es Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz?
Ja. In der Handelsbilanz müssen absehbare Gehaltsänderungen bereits berücksichtigt werden, in der Steuerbilanz gelten die Preisverhältnisse des Vorjahres. In der Praxis wird bei einer 5-Tage-Woche oft mit 250 Arbeitstagen (steuerlich) beziehungsweise 220 Arbeitstagen (handelsrechtlich) gerechnet.
Individual- oder Durchschnittsberechnung?
Beide Methoden sind zulässig: eine Einzelberechnung je Mitarbeitendem oder eine Durchschnittsberechnung für die gesamte Belegschaft beziehungsweise Teile davon.
