Arbeitgeberzuschuss
Ein Arbeitgeberzuschuss ist eine zusätzliche Leistung, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer:innen gewährt. Für die Mitarbeitenden können sie einen Nettolohnvorteil und für den Arbeitgeber Kosteneinsparungen bei Lohnnebenkosten bedeuten.
Typische Beispiele sind:
- Zuschüsse zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung
- Zuschüsse zu Fahrtkosten (Job-Ticket, Bike-Leasing)
- Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist oft gesetzlich geregelt. Zudem werden sie oft durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Dadurch reduzieren sich die Lohnnebenkosten. Bis zu einer bestimmten Grenze sind Arbeitgeberzuschüsse für Arbeitnehmer:innen steuer- und sozialversicherungsfrei. So kommt mehr Geld in die Tasche.
Sie dienen als Anreiz zur Mitarbeiterbindung und zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte und sind Teil der betrieblichen Entgeltgestaltung.