Auslagen
Was sind Auslagen?
Gemäß § 670 und § 675 BGB handelt es sich bei Auslagen um Betriebsausgaben, die von Angestellten im Voraus getragen werden. Der Arbeitgeber erstattet diese Kosten zu einem späteren Zeitpunkt.
Im Rahmen der Auslagenerstattung (auch als Auslagenersatz bezeichnet) erstattet der Arbeitgeber sämtliche Kosten, die ein Arbeitnehmer vorübergehend aus seinem persönlichen Budget vorgestreckt hat. Die Rückerstattung erfolgt nachdem die Ausgaben getätigt wurden und häufig in Form einer Spesenabrechnung.
Typische Aufwendungen, die vom Arbeitgeber erstattet werden, sind unter anderem:
- Reisekosten (wie Fahrkarten für Bahnfahrten, Mietwagen- und Taxikosten, Flugtickets usw.)
- Parkgebühren
- Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen
- Eintrittskarten für Kongresse, Messen usw.
- Kosten für betrieblich genutzte mobile Endgeräte (wie Smartphones, Tablets oder Laptops) und für Handyverträge
- Ausgaben für Geschäftsessen oder vom Arbeitgeber beauftragte Kundengeschenke
- Kosten für Büromaterialien und Portokosten für Briefe oder Pakete