Aufmerksamkeiten

Aufmerksamkeiten sind steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeitenden aus besonderem persönlichen Anlass. Solche Anlässe können zum Beispiel die Hochzeit oder ein anderes persönliches Jubiläum eines Mitarbeitenden sein; Weihnachten oder ein Betriebsjubiläum zählen nicht dazu.

Der Wert der Aufmerksamkeit darf 60 Euro (inklusive Umsatzsteuer) pro Anlass nicht überschreiten.

Aufmerksamkeiten können parallel zum 50-Euro-Sachbezug genutzt werden.