Fahrtkostenerstattung

Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber

Unter Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber versteht man in der Regel die Rückerstattung von Kosten, die einem Arbeitnehmer durch dienstliche Fahrten entstehen. Diese können beispielsweise bei Dienstreisen oder geschäftlichen Terminen anfallen.

Für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte besteht dagegen in der Regel keine Erstattungspflicht durch den Arbeitgeber. Details finden Sie im Glossar unter de Begriff "Fahrtkostenzuschuss" oder im Ratgeber "Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber".

Häufige Fragen zur Fahrtkostenerstattung

Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten für den Arbeitsweg übernehmen?
Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten für den Arbeitsweg des Mitarbeiters von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu tragen.

Muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten für Dienstreisen erstatten?
Ja, für dienstliche Reisen ist der Arbeitgeber in der Regel gemäß § 670 BGB verpflichtet, die anfallenden Fahrtkosten zu erstatten.

Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?
Die Entfernungspauschale basiert auf der gesetzlichen Kilometerpauschale.