Handy- und Telefonzuschuss

Aufwendungen des Arbeitnehmers für die dienstliche Nutzung eines privaten Handy- oder Telefonanschlusses können mit einer Pauschale von 20 % bis zu einem Betrag von 20,00 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden.
Alternativ können die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Einzelnachweis erstattet werden, wobei nach drei Monaten ein repräsentativer Durchschnitt für die Zukunft angesetzt werden kann.

(§ 3 Nr. 45 Satz 2 EStG)