Sachbezug Ratgeber: Steuerfreie Benefits für Arbeitgeber

Der steuerfreie Sachbezug ist eines der meistgenutzten Instrumente zur steueroptimierten Mitarbeitervergütung in Deutschland. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro als Sachleistung gewähren — vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, für alle Beschäftigungsarten von Vollzeit bis Minijob.

Ob Gutscheinkarte, Tankgutschein, Geschenk zum Geburtstag oder Aufmerksamkeit zu besonderen Anlässen: Der Sachbezug bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, die gleichzeitig als Betriebsausgabe vollständig absetzbar sind. Wichtig dabei: Schon ein Cent über der 50-Euro-Grenze macht den gesamten Monatsbetrag steuerpflichtig — die korrekte Umsetzung ist entscheidend.

Was ist ein Sachbezug — und wie funktioniert die 50-Euro-Freigrenze?

Ein Sachbezug ist eine nicht-monetäre Leistung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Gehalt gewährt wird — zum Beispiel als Gutscheinkarte, Tankgutschein oder Sachgeschenk. Bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeitenden bleibt der Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 EStG). Anspruch haben alle Beschäftigten — Vollzeit, Teilzeit, Minijob und Azubis gleichermaßen. Für HR bedeutet das: Ein einheitliches Benefit, das keine Ausnahmen nach Beschäftigungsart erfordert.

Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze überschritten wird?

Wird die Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Monatsbetrag steuer- und sozialversicherungspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil. Das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler in der Praxis. Für den CFO relevant: Eine fehlerhafte Abrechnung über mehrere Mitarbeitende und Monate kann in der Lohnsteuer-Außenprüfung zu erheblichen Nachforderungen führen. Korrekte Prozesse und eine saubere Dokumentation sind deshalb keine Kür, sondern Pflicht.

Welche Gestaltungsformen gibt es?

Der Sachbezug ist flexibel einsetzbar. Die häufigsten Formen im Mittelstand:

Gutscheine und Prepaid-Karten sind die praktischste Variante für die laufende monatliche Gewährung. Wichtig: Die Karte muss ZAG-konform sein — das heißt, sie darf nur bei bestimmten Händlern oder für bestimmte Produktkategorien einsetzbar sein und keine Barauszahlungsfunktion haben. Viele gängige Kreditkarten erfüllen diese Anforderung nicht.

Tankgutscheine funktionieren als Sachbezug, wenn sie auf einen festen Betrag oder eine feste Menge Kraftstoff begrenzt sind und keine Barablöse ermöglichen. Sie eignen sich besonders für Mitarbeitende mit Dienstwagen oder langen Arbeitswegen.

Geschenke zu besonderen Anlässen — wie Geburtstag, Hochzeit oder Firmenjubiläum — können bis zu 60 Euro steuerfrei gewährt werden. Dieser Betrag ist zusätzlich zur monatlichen 50-Euro-Freigrenze nutzbar, wenn er anlassbezogen und kein regulärer Bestandteil der Vergütung ist.

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Wie wird der Sachbezug in der Lohnabrechnung erfasst?

Der Sachbezug muss monatlich in der Lohnabrechnung dokumentiert werden — auch wenn er steuerfrei ist. Für HR-Manager:innen bedeutet das: Belege oder Nachweise über die gewährten Leistungen müssen revisionssicher archiviert werden. Digitale Lösungen, die den Prozess automatisch dokumentieren, reduzieren den manuellen Aufwand erheblich und machen die Abrechnung prüfungssicher.

Sachbezug kombinieren: Was ist gleichzeitig möglich?

Der monatliche Sachbezug von 50 Euro kann mit anderen steuerfreien Benefits kombiniert werden — zum Beispiel mit dem Essenszuschuss (bis zu 7,67 Euro täglich), der Internetpauschale (bis zu 50 Euro monatlich) oder dem Mobilitätsbudget. Entscheidend ist, dass die einzelnen Grenzen jeweils eingehalten werden. Eine Gesamtstrategie aus mehreren steuerfreien Bausteinen kann den Nettovorteil für Mitarbeitende deutlich steigern, ohne dass die Bruttokosten für den Arbeitgeber überproportional wachsen.

→ Essenszuschuss Ratgeber → /ratgeber/essenszuschuss
→ Mobilitätsbudget Ratgeber → /ratgeber/mobilitaet
→ Internetpauschale Ratgeber → /ratgeber/internetpauschale

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Weiterführende Ressourcen

Whitepaper: Benefit-Guide Sachbezug
Glossar: Sachbezug

Aktualisiert: 03.06.2026