Freigrenze
Eine Freigrenze stellt steuerrechtlich einen Betrag dar, bis zu dem eine Leistung oder ein Einkommen steuerfrei bleibt. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
So handelt es sich beim 50-Euro-Sachbezug um eine Freigrenze. Wenn die Gesamtsumme, die gewährt wird, 50 Euro überschreitet, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze
Der Hauptunterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze ist:
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Besteuerung immer steuerfrei bleibt, auch wenn der Gesamtbetrag den Freibetrag übersteigt. Nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt, ist steuerpflichtig.
Eine Freigrenze hingegen ist ein Betrag, bis zu dem eine Leistung oder ein Einkommen steuerfrei bleibt. Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Zusammengefasst:
- Freibetrag: Der Freibetrag selbst bleibt steuerfrei, auch wenn der Gesamtbetrag höher ist.
- Freigrenze: Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.