Internetzuschuss
Alternative Bezeichnungen: Internetpauschale
Was ist die steuerfreie Internetpauschale?
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die einen Zuschuss zur Internetnutzung für den privaten Computer des Arbeitnehmers zahlen. Zu den bezuschussbaren Kosten vom Arbeitgeber zählen zum Beispiel die Grundgebühr für den Internetzugang oder auch eine Flatrate.
Wird dieser Barzuschuss von bis zu 50,00 € neben dem monatlichen Gehalt gezahlt und vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % besteuert, ist dieser Betrag von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Der Arbeitnehmer muss jedoch eine schriftliche Erklärung abgeben, in der er die Kosten für die Nutzung des Internets darlegt.
Die rechtliche Grundlage für diese steuerfreie Internetpauschale des Arbeitgebers findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5.
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