Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten sind zusätzliche Kosten, die ein Arbeitgeber neben dem Bruttolohn für die Beschäftigung von Arbeitnehmern tragen muss. Sie umfassen gesetzlich vorgeschriebene Steuern und Abgaben, wie z. B. Beiträge zur Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Diese Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Personalkosten eines Arbeitgebers und spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des finanziellen Aufwands eines Unternehmens. Die Lohnnebenkosten können je nach gesetzlicher Regelung, Bundesland und individuellen Gegebenheiten variieren.