Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind freiwillige Geldleistungen, die der Arbeitgeber für die Mitarbeitenden in bestimmte gesetzlich festgelegte Anlageformen einzahlt, um den langfristigen Vermögensaufbau der Beschäftigten zu fördern.

Rechtsgrundlage: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).

Wichtig: Der Arbeitgeberzuschuss ist wie regulärer Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Vorteil liegt nicht in der Steuerfreiheit, sondern in der staatlichen Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage) bei Einzahlung in begünstigte Anlageformen wie Bausparverträge oder Fondssparpläne, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.