Steuerfreier Internetzuschuss für Mitarbeitende

Die Internetpauschale ist ein einfaches, klar geregeltes Benefit — besonders wertvoll für Unternehmen mit Homeoffice-Anteil. Arbeitgeber können bis zu 50 Euro monatlich als Zuschuss zum privaten Internetanschluss der Mitarbeitenden gewähren. Der Betrag wird durch den Arbeitgeber pauschal mit 25% versteuert, für Mitarbeitende ist er vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.

Gerade in Zeiten von hybridem Arbeiten ist die Internetpauschale ein niedrigschwelliges Benefit mit hoher Alltagsrelevanz: Jeder Mitarbeitende hat einen Internetanschluss — und nahezu jeder profitiert von einem Zuschuss dazu. Dieser Ratgeber bündelt alle Inhalte rund um Voraussetzungen, Versteuerung und Umsetzung.

Wie funktioniert die Internetpauschale und was sind die Voraussetzungen?

Der Internetzuschuss ist in § 40 Abs. 2 EStG geregelt. Arbeitgeber können bis zu 50 Euro monatlich pauschal mit 25% versteuern — der Mitarbeitende zahlt nichts. Voraussetzungen: Der Internetvertrag muss auf den Namen des Mitarbeitenden laufen, der Zuschuss darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen, und er muss zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt werden — keine Gehaltsumwandlung. Als Nachweis reicht eine schriftliche Bestätigung des Mitarbeitenden über die monatlichen Internetkosten oder die Vorlage der Rechnung.

Was kostet die Internetpauschale den Arbeitgeber wirklich?

Bei einem Zuschuss von 40 Euro monatlich trägt der Arbeitgeber rund 11,25 Euro Pauschalsteuer — der Gesamtaufwand liegt also bei ca. 51,25 Euro. Der Mitarbeitende erhält 40 Euro netto ohne Abzüge. Zum Vergleich: Eine Nettogehaltserhöhung von 40 Euro kostet den Arbeitgeber je nach Steuerklasse und Sozialabgaben das Zwei- bis Dreifache. Für den CFO ist die Internetpauschale damit eine der kosteneffizientesten Gehaltsoptimierungen im Benefit-Mix.

Was ist nicht abgedeckt?

Mobilfunkverträge, mobile Datentarife sowie Streaming-Dienste sind von der Internetpauschale ausgenommen. Es geht ausschließlich um den stationären privaten Breitbandanschluss. Wer Mobilfunk als Benefit gestalten möchte, muss auf andere steuerliche Gestaltungsformen, wie etwa die Überlassung eines Diensthandys, zurückgreifen.

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Internetpauschale im Homeoffice-Kontext

Die Internetpauschale ist nicht auf Homeoffice-Mitarbeitende beschränkt — aber besonders dort argumentierbar, weil die berufliche Nutzung des Privatanschlusses offensichtlich ist. Kombiniert mit dem Auslagenersatz für Homeoffice-Ausstattung ergibt sich ein sinnvolles Gesamtpaket für remote-arbeitende Mitarbeitende, das HR klar kommunizieren und HR-Manager:innen einfach abrechnen können.

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Aktualisiert: 03.06.2026