Lohnsteuerjahresausgleich

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich gleicht am Jahresende zu viel gezahlte Lohnsteuer aus – etwa wenn das Gehalt unterjährig geschwankt hat und dadurch monatlich zu hohe Lohnsteuer abgeführt wurde.

Muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen?

Arbeitgeber mit mindestens zehn Beschäftigten am 31. Dezember sind zur Durchführung verpflichtet, kleinere Unternehmen dürfen ihn freiwillig vornehmen.

Wer hat keinen Anspruch auf den Ausgleich durch den Arbeitgeber?

Ausgeschlossen sind unter anderem Beschäftigte, die nicht das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber waren, die in Steuerklasse V oder VI oder zeitweise in II, III oder IV eingestuft waren, für die ein individueller Freibetrag berücksichtigt wurde, oder die dem Ausgleich ausdrücklich widersprochen haben.

Bis wann muss der Ausgleich erfolgen?

Frühestens mit der Dezember-Abrechnung, spätestens mit der Abrechnung für Februar des Folgejahres – die Frist wurde 2017 von Ende März auf Ende Februar vorgezogen.