Dienstwagen

Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug, das dem Arbeitgeber gehört oder von ihm geleast, aber dauerhaft zur Nutzung eines Mitarbeiters oder eines Geschäftsführungsmitglieds, beispielsweise eines GmbH-Geschäftsführers oder eines AG-Vorstandsmitglieds, überlassen wird. Statt von Dienstwagen spricht man auch von Firmenwagen.

Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt wahlweise nach der 1-%-Regelung (monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises, § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) oder der Fahrtenbuchmethode (anteilige tatsächliche Kosten). Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten vergünstigte Sätze von 0,25 % bzw. 0,5 % des Bruttolistenpreises, abhängig von Kaufpreis und Reichweite.