Rabattfreibetrag
Was ist der Rabattfreibetrag?
Der Rabattfreibetrag (auch Belegschaftsrabatt) ist ein jährlicher Freibetrag von 1.080 Euro für Preisnachlässe, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden auf eigene Waren oder Dienstleistungen gewähren, also auf Produkte, die der Arbeitgeber selbst am Markt anbietet. Die Bewertung erfolgt mit 96 % des Endpreises für fremde Letztverbraucher:innen. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag ist lohnsteuerpflichtig.
Ein typisches Beispiel ist ein Autohersteller, der seinen Mitarbeitenden einen Rabatt beim Kauf eines Firmenwagens gewährt, oder ein Einzelhändler, der seinem Personal einen Rabatt auf das eigene Sortiment gibt. Anders als bei Corporate Benefits (Rabatte bei externen Partnerunternehmen) betrifft der Rabattfreibetrag ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 3 EStG; R 8.2 LStR
