Kindergartenzuschuss
Was ist der Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber?
Der Kindergartenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und soll Eltern bei den Betreuungskosten für ihre nicht-schulpflichtigen Kindern unterstützen. Der Zuschuss wird in der Regel monatlich ausgezahlt.
Der Kita-Zuschuss kann für jede Form der Kinderbetreuung gewährt werden, egal ob betriebliche oder außerbetriebliche Einrichtungen. Wichtig ist, dass die Einrichtung sowohl für Betreuung als auch für Unterbringung (Verpflegung, Unterkunft) geeignet ist. Steuerfreie Zuschüsse können u.a. für Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulkindergärten, Ganztagespflegestellen sowie Tagesmütter gezahlt werden.
Der entscheidende Vorteil ist, dass der Zuschuss für Mitarbeitende und deren Arbeitgeber steuerfrei ist. Es lohnt sich also, bei der nächsten Gehaltsverhandlung statt einer Gehaltserhöhung einen Zuschuss zur Kinderbetreuung auszuhandeln.
Der Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten ist nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt wird. Darüber hinaus gibt es keine Begrenzung für die Höhe des Zuschusses. Wichtig ist, dass maximal die tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung geltend gemacht werden können.
Wird vom Arbeitgeber auch der Schulbesuch bezuschusst, ist dieser Zuschuss nicht steuerfrei.
Der Kindergartenzuschuss ist in § 3 Nr. 33 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelt.
Häufige Fragen zum Kindergartenzuschuss
Kann der Kindergartenzuschuss steuerfrei gewährt werden?
Ja, der Kindergartenzuschuss kann steuerfrei gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen für den Kindergartenzuschuss erfüllt werden?
Damit der Kindergartenzuschuss steuerfrei bleibt, müssen folgende Regelungen beachtet werden:
- Er muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, keine Gehaltsumwandlung möglich.
- Nachweise der Betreuungskosten sind erforderlich.
- Keine gesetzliche Höchstgrenze, der Zuschuss darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.
- Sozialversicherungsfrei, solange die steuerlichen Bedingungen erfüllt sind.
- Steuerfrei auch für den Elternteil, der die Kosten nicht selbst trägt.
- Gilt nur für nicht schulpflichtige Kinder.
Was sollte bei der Umsetzung des Kindergartenzuschusses beachtet werden?
Arbeitgeber sollten die Zuschüsse in der Lohnbuchhaltung erfassen, Nachweise der Betreuungskosten aufbewahren und sicherstellen, dass der Zuschuss nicht als Gehaltsumwandlung erfolgt. Der Zuschuss darf nicht für schulpflichtige Kinder gewährt werden.
Welche Vorteile hat der Arbeitgeber, wenn er Kinderbetreuungskosten übernimmt?
Der Arbeitgeber profitiert von steuerlichen Vorteilen, da der Zuschuss sozialversicherungsfrei ist, und steigert gleichzeitig die Mitarbeiterbindung. Familienfreundliche Leistungen helfen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.