Krankengeldzuschuss

Was ist ein Krankengeldzuschuss?

Der Krankengeldzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem bisherigen Nettoentgelt schließt. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht – meist wird er über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt.

Wie hoch ist der Krankengeldzuschuss?

Er gleicht in der Regel die Differenz zwischen Krankengeld und vorherigem Nettoentgelt aus, darf dieses aber nicht übersteigen. Beispiel: Bei 2.500 Euro Nettoentgelt und 2.000 Euro Krankengeld kann der Arbeitgeber 500 Euro zuschießen.

Wie wird der Krankengeldzuschuss versteuert?

Er ist lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsfrei bleibt er nur, solange Zuschuss und Krankengeld zusammen das Nettoarbeitsentgelt um maximal 50 Euro im Monat übersteigen – diese Freigrenze ist schnell überschritten, wenn der Zuschuss die volle Nettodifferenz ausgleicht.