Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale war Teil eines umfangreichen Entlastungspakets der Bundesregierung, um Bürger*innen zu unterstützt und Arbeitsplätze zu sichern. Auch die Inflationsausgleichsprämie und die Homeoffice-Pauschale gehören zu diesem Maßnahmenpaket.
Studierende und Fachschüler erhielten 2023 einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 200 Euro.
Rentnerinnen und Rentner erhielten bereits im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto.
Erwerbstätige erhielten im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Die Auszahlung erfolgte über die Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über die Minderung ihrer Steuervorauszahlung. Die Energiepreispauschale war sozial ausgestaltet und grundsätzlich steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung reduzierte.