§ 3 EStG
Was regelt § 3 EStG?
§ 3 EStG ist der zentrale Paragraph des Einkommensteuergesetzes und listet auf, welche Einnahmen vollständig steuerfrei sind. Für Arbeitgeberleistungen sind unter anderem folgende Nummern relevant:
- Nr. 13/16: Reisekostenerstattung
- Nr. 15: Jobticket und Zuschuss zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Nr. 33: Zuschüsse zur Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder.
- Nr. 34: Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich.
- Nr. 37: Dienstfahrrad zur privaten Nutzung.
- Nr. 45: Private Nutzung betrieblicher Kommunikationsgeräte
- Nr. 50: Auslagenersatz, wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten erstattet.
Im Gegensatz zu Freigrenzen oder der Pauschalversteuerung ist eine Leistung nach § 3 EStG vollständig steuerfrei, ohne dass der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer zahlen muss.
